Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4190
BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82 (https://dejure.org/1982,4190)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1982 - 8 B 58.82 (https://dejure.org/1982,4190)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1982 - 8 B 58.82 (https://dejure.org/1982,4190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,4190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der höchstrichterlich getroffenen Grundsätze für das Armenrecht auf das an seine Stelle getretene Institut der Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Gewährung eines ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.01.1970 - IV B 71.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nicht rechtzeitige

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82
    Mangelnde Rechtskenntnis entschuldigt in der Regel eine Fristversäumnis nicht (Beschluß vom 9. Januar 1970 - BVerwG IV B 71.69 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 58 S. 35; Beschluß vom 16. August 1979 - BVerwG 7 B 176.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 109 S. 58 [60]).
  • BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 176.79
    Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82
    Mangelnde Rechtskenntnis entschuldigt in der Regel eine Fristversäumnis nicht (Beschluß vom 9. Januar 1970 - BVerwG IV B 71.69 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 58 S. 35; Beschluß vom 16. August 1979 - BVerwG 7 B 176.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 109 S. 58 [60]).
  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 12.77

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Klagefrist - Adressierung der Klage -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82
    Das genügt nach Wortlaut und Sinn des § 60 VwGO, um eine Wiedereinsetzung auszuschließen (Urteil vom 25. November 1977 - BVerwG V C 12.77 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 100 S. 28 [29]).
  • BVerwG, 26.01.1961 - VIII B 194.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei, die zwar rechtzeitig um Bewilligung des Armenrechts gebeten, jedoch die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist beigebracht hat, nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung kann ihr deswegen grundsätzlich nicht gewährt werden (Beschluß vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4; Beschluß vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
  • BVerwG, 25.01.1979 - 2 CB 54.78

    Versäumung der Rechtsmittelfrist im Rahmen eines Antrags auf Bewilligung des

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei, die zwar rechtzeitig um Bewilligung des Armenrechts gebeten, jedoch die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist beigebracht hat, nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung kann ihr deswegen grundsätzlich nicht gewährt werden (Beschluß vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4; Beschluß vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
  • BVerwG, 12.08.1988 - 8 B 91.88

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Denn eine Partei, die infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel durch einen zur Vertretung befugten Bevollmächtigten fristgerecht einzulegen, muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Mittellosigkeit bestehende Hindernis noch während der Rechtsmittelfrist zu beheben (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. Mai 1982 - BVerwG 8 B 58.82 - und vom 8. April 1986 - BVerwG 8 B 32.86 -).
  • BVerwG, 08.04.1986 - 8 B 32.86

    Zumutbarkeit eines fristwahrenden Antrags auf Prozesskostenhilfe - Übertragung

    Denn eine Partei, die infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel durch einen zur Vertretung befugten Bevollmächtigten fristgerecht einzulegen, muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Mittellosigkeit bestehende Hindernis noch während der Rechtsmittelfrist zu beheben (Beschluß vom 12. Mai 1982 - BVerwG 8 B 58.82 -).
  • BVerwG, 30.06.1983 - 8 B 71.83

    Vertretungserfordernis vor Gericht - Gewährung einer Wiedereinsetzung in den

    Eine Partei, die infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel durch einen zur Vertretung befugten Bevollmächtigten fristgerecht einzulegen, muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Mittellosigkeit bestehende Hindernis noch während der Rechtsmittelfrist zu beheben (Beschluß vom 12. Mai 1982 - BVerwG 8 B 58.82 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht