Rechtsprechung
BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anwendung der höchstrichterlich getroffenen Grundsätze für das Armenrecht auf das an seine Stelle getretene Institut der Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Gewährung eines ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.01.1970 - IV B 71.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nicht rechtzeitige …
Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82
Mangelnde Rechtskenntnis entschuldigt in der Regel eine Fristversäumnis nicht (Beschluß vom 9. Januar 1970 - BVerwG IV B 71.69 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 58 S. 35; Beschluß vom 16. August 1979 - BVerwG 7 B 176.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 109 S. 58 [60]). - BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 176.79
Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82
Mangelnde Rechtskenntnis entschuldigt in der Regel eine Fristversäumnis nicht (Beschluß vom 9. Januar 1970 - BVerwG IV B 71.69 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 58 S. 35; Beschluß vom 16. August 1979 - BVerwG 7 B 176.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 109 S. 58 [60]). - BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 12.77
Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Klagefrist - Adressierung der Klage - …
Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82
Das genügt nach Wortlaut und Sinn des § 60 VwGO, um eine Wiedereinsetzung auszuschließen (Urteil vom 25. November 1977 - BVerwG V C 12.77 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 100 S. 28 [29]). - BVerwG, 26.01.1961 - VIII B 194.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82
Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei, die zwar rechtzeitig um Bewilligung des Armenrechts gebeten, jedoch die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist beigebracht hat, nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung kann ihr deswegen grundsätzlich nicht gewährt werden (Beschluß vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4; Beschluß vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -). - BVerwG, 25.01.1979 - 2 CB 54.78
Versäumung der Rechtsmittelfrist im Rahmen eines Antrags auf Bewilligung des …
Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82
Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei, die zwar rechtzeitig um Bewilligung des Armenrechts gebeten, jedoch die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist beigebracht hat, nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung kann ihr deswegen grundsätzlich nicht gewährt werden (Beschluß vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4; Beschluß vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
- BVerwG, 12.08.1988 - 8 B 91.88
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Denn eine Partei, die infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel durch einen zur Vertretung befugten Bevollmächtigten fristgerecht einzulegen, muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Mittellosigkeit bestehende Hindernis noch während der Rechtsmittelfrist zu beheben (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. Mai 1982 - BVerwG 8 B 58.82 - und vom 8. April 1986 - BVerwG 8 B 32.86 -). - BVerwG, 08.04.1986 - 8 B 32.86
Zumutbarkeit eines fristwahrenden Antrags auf Prozesskostenhilfe - Übertragung …
Denn eine Partei, die infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel durch einen zur Vertretung befugten Bevollmächtigten fristgerecht einzulegen, muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Mittellosigkeit bestehende Hindernis noch während der Rechtsmittelfrist zu beheben (Beschluß vom 12. Mai 1982 - BVerwG 8 B 58.82 -). - BVerwG, 30.06.1983 - 8 B 71.83
Vertretungserfordernis vor Gericht - Gewährung einer Wiedereinsetzung in den …
Eine Partei, die infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel durch einen zur Vertretung befugten Bevollmächtigten fristgerecht einzulegen, muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Mittellosigkeit bestehende Hindernis noch während der Rechtsmittelfrist zu beheben (Beschluß vom 12. Mai 1982 - BVerwG 8 B 58.82 -).